Rechtsanwaltskanzlei Ullrich

Familienrecht

Allgemeines zum Familienrecht:        

Trennung und Scheidung


Das Familienrecht ist eines der umfangreichsten und komplexesten Rechtsgebiete überhaupt. Hinzu kommt, dass familienrechtliche Streitigkeiten meist in besonderem Maße emotional aufgeladen sind. Gerade in Scheidungsangelegenheiten nach langer Ehe fürchten die Ehepartner nicht nur um Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage, sondern auch um Ihre persönliche Zukunft. Kurz gesagt: Das gesamte Lebenswerk scheint bedroht. Besonders dringlich  erscheint vor diesem Hintergrund die Thematik des durchzuführenden Zugewinnausgleichs und auch des Versorgungsausgleichs. Denn je länger die Eheleute gemeinsam gewirtschaftet haben, desto komplizierter ist eine Scheidung auch unter ökonomischen Gesichtspunkten. Familienrecht - Scheidung


Sorgerecht – Umgangsrecht

Sofern aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, ergeben sich zusätzliche rechtliche und tatsächliche Fragen, die es zu klären gilt. Besonders nach erfolgter Trennung und Scheidung sind Streitigkeiten um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht keine Seltenheit, auch wenn hier im Interesse des KIndeswohls grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung gesucht werden sollte. Ist dies allerdings im Einzelfall nicht möglich, so wird eine gerichtliche Entscheidung notwendig werden.

Unterhalt

Darüber hinaus werden angesichts einer erfolgten Trennung und bevorstehenden Scheidung Unterhaltsansprüche akut. Denn bereits mit der Trennung entsteht für den einkommensschwächeren Ehegatten grundsätzlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Mit Rechtskraft der Scheidung kommt dann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Betracht.  Gerade wenn es um die Geltendmachung von Unterhalt geht, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden.

Angesichts einer bevorstehenden Scheidung ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Ansprechpartner haben, der Sie zu den rechtlichen Aspekten einer Scheidung berät.


Allgemein stellen sich im Familienrecht unter anderem  folgende Fragen:

Unterhaltansprüche:

Familienunterhalt:

Ehepartner sind  grundsätzlich dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu versorgen und die Familie angemessen zu unterhalten. Während intakter Ehe wird sich ein Ehepaar über diese Fragen aber wohl kaum Gedanken machen, da während dieser Zeit die gegenseitige Unterstützung eine Selbstverständlichkeit ist.

Anders sieht es dagegen nach einer Trennung aus.

Trennungsunterhalt:

Ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dies bedeutet, dass von dem Ehegatten (mit dem höheren Einkommen) während der Trennungszeit Unterhalt in angemessener Höhe verlangt werden kann.
Jedoch kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt auch ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn die Ehegatten nur sehr kurz zusammengelebt haben.

nachehelicher Unterhalt:

Auch nach der Scheidung kommt ein Anspruch auf Unterhalt gegen den geschiedenen Ehegatten in Betracht. Die „eheliche Solidarität“ endet nach dem Willen des Gesetzgebers nicht automatisch mit der Ehescheidung. Allerdings ist in diesem Zusammenhang der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung zu beachten, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt zu sorgen hat.
Nachehelicher Unterhalt ist aber vor allem dann zu leisten, wenn der geschiedene Ehegatte wegen der Betreuung eines gemeinsamen (Klein-)Kindes selbst nicht (Vollzeit) arbeiten kann.

Kindesunterhalt:

Desweitern haben Kinder gegenüber Ihren Eltern einen eigenen Unterhaltsanspruch.

Elternunterhalt:

Immer häufiger werden auch die Fälle, in denen Elternunterhalt gefordert wird.

Sorgerecht:

Wenn die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind bzw. bei der Geburt verheiratet waren, steht das Sorgerecht den Eltern in der Regel gemeinsam zu. Auch nach einer Ehescheidung verbleibt es regelmäßig bei dem gemeinsamen Sorgerecht.