Rechtsanwaltskanzlei Ullrich

Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls …


Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, haben Sie sich gleich mit vielen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Schon bei der Beurteilung der Schuldfrage ist eine anwaltliche Beratung meist sehr sinnvoll.  Bei einem Verkehrsunfall lässt sich die Haftungsverteilung naturgemäß nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles beurteilen. Und bei der Abwägung der  jeweiligen Verursachungsbeiträge werden oft unterschiedliche Ansichten vertreten. Verkehrsunfall
Doch selbst dann, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage zwischen den Beteiligten zunächst eindeutig geklärt scheint, können sich bei der weiteren Regulierung des Unfallschadens erhebliche Streitpunkte ergeben.  Zumeist zeigen sich Streitpunkte bei der Frage der ersatzfähigen Schadenspositionen, sowie der konkreten Schadenshöhe:

Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall:

Nach einem Verkehrsunfall steht dem Geschädigten gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Zu den ersatzfähigen Schadenspositionen gehören neben eigentlichen Schäden am Fahrzeug (Reparaturkosten) noch viele weitere Positionen. Zu nennen sind hier Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder der sog. Nutzungsausfallschaden. Auch die Kosten des eigenen Anwaltes sind von dem alleinigen Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Kfz-Haftpflicht grundsätzlich  zu tragen.  Hinzu kommen evtl. die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens.  Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind dem Geschädigten immer dann zu ersetzen, wenn nicht gerade ein sogenannter Bagatellschaden  gegeben ist.  Hier sollte man seine Rechte nach einem Verkehrsunfall kennen. Denn in der Praxis werden vielfach einzelne Schadenspositionen bei der Regulierung zunächst nicht ersetzt:

Beispielhaft seien hier Mietwagenkosten, Kompensation des Nutzungsausfalles oder Schmerzensgeldansprüche genannt, die von der Versicherungswirtschaft vielfach nicht oder jedenfalls nicht in angemessener Höhe berücksichtigt  werden. Ebenso wird oftmals die Wertminderung des Fahrzeugs infolge des Unfalls (merkantiler Minderwert) nicht (voll) ausgeglichen.

In anderen Fällen wiederum ersetzt die Versicherung den entstanden Schaden nur anteilig, da sie die Schuldfrage anders wertet, als zunächst angenommen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine anwaltliche Beratung angezeigt.  In der Rechtsanwaltskanzlei Ullrich erhalten Sie daher eine kompetente Beratung zu allen Fragen des Verkehrsrechts.

Personenschäden

Gerade bei  Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalles  ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wegen der Komplexität der Anspruchsdurchsetzung regelmäßig anzuraten.

Verkehrsordnungswidrigkeiten Verkehrsstrafrecht

Auch wenn Ihnen eine Straßenverkehrsgefährdung oder die Trunkenheit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, sollten Sie stets die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Ich helfe Ihnen in Fragen des Verkehrsrechts gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Würzburg.